Finanzierung Berufliche Eingliederung/Jugendsozialarbeit
Das DIJuF hat im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbands im Rahmen einer Projektkooperation mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e. V. (ism) ein Gutachten zur Frage der finanzverfassungsrechtlich möglichen Gegenfinanzierung einer Veränderung im Vorrang-Nachrang-Verhältnis zwischen SGB II- und SGB VIII-Träger für die Beratung und Unterstützung besonders benachteiligter junger Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf erstellt, das hier abgerufen werden kann:
- „Rechtliche Analyse zur Machbarkeit möglicher Zuständigkeitsverschiebungen im Bereich der beruflichen Eingliederung/Jugendsozialarbeit für junge Menschen”
- Die ökonomische Analyse des ism finden Sie hier:
„Ergebnis der ökonomischen Analyse zum Positionspapier ‚Aussgrenzungsprozessen entgegentreten – Neujustierung von Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene’ des Paritätischen Gesamtverbandes” - Die Fragen ergaben sich aus dem Positionspapier des Paritätischen Gesamtverbands, das eine Zuständigkeitsverschiebung hin zur Jugendhilfe vorschlägt:
„Ausgrenzungsprozessen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen entgegentreten und dafür die Hilfen der Sozialgesetzbücher neu justieren”