Sitemap | Suche | Kontakt/Impressum    English Version

 

 

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V.

Poststr. 17
69115 Heidelberg

Tel.: 0 62 21/98 18-0
institut@dijuf.de

Unterhaltsrealisierung im Ausland

Das DIJuF gewährt seinen Mitgliedern Hilfe in Vaterschafts- und Unterhaltsverfahren einschließlich der grenzüberschreitenden Einziehung von Unterhaltsgeldern für Kinder und Jugendliche. Das DIJuF unterstützt dabei seine Mitgliedsjugendämter bei der Geltendmachung und Vollstreckung von Kindesunterhaltsansprüchen im Ausland. Die Unterstützung reicht von der Beratung bei der Berechnung des geschuldeten Unterhalts und der zu beachtenden verfahrensrechtlichen Normen bei der Titulierung bis hin zur Vollstreckung im Ausland und dem sich anschließenden Inkasso. Aktuell werden knapp 5.000 Unterhaltsfälle mit Auslandsberührung bearbeitet.

Das DIJuF unterhält weltweit Kontakte zu staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen, die sich mit der Realisierung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder und mit Fragen zum Thema Familienrecht befassen. In den letzten Jahren konnten Anfragen zu über 90 verschiedenen Ländern beantwortet werden.

Der Länderbereich USA stellt aufgrund der hohen Fallzahlen einen Schwerpunkt dar. Dementsprechend besteht eine enge Arbeitsbeziehung mit den US-Unterhalts- und Ermittlungsbehörden in den einzelnen US-Bundesstaaten. Das trägt erheblich zur Vereinfachung und Beschleunigung bei der Bearbeitung der Unterhaltsfälle bei.

 

DIJuF-Ansprechpartnerinnen:
Bereichsleitung: Natalie Faetan (E-Mail: faetan@dijuf.de)
Teamleitung USA: Martina Heller (E-Mail: martina.heller@dijuf.de)

Die DIJuF-Ansprechpartnerinnen für die einzelnen Länderbereiche finden Sie unter Geschäftsstelle.