Ständige Fachkonferenz 2: Familienrecht und Soziale Dienste im Jugendamt
Die Ständige Fachkonferenz 2 befasst sich mit Fragen des Sorge- und Umgangsrechts sowie des Kinderschutzes und des dazugehörigen Verfahrensrechts. Ziel ist die Schärfung der Wahrnehmung für die jeweilige Verantwortung von Gerichten, Rechtsanwälten, Jugendämtern, Verfahrenspflegschaft und Beratung sowie das notwendige Zusammenspiel der Institutionen im Sinne des Kindeswohls.
Unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Christian Schrapper, Universität Koblenz, sind Vertreter/innen der beteiligten Institutionen und Professionen im intensiven Gespräch. Die weiteren Mitglieder der SFK 2 finden sie hier.
DIJuF-Ansprechpartnerin: Henriette Katzenstein (E-Mail: katzenstein@dijuf.de)
In den ersten beiden Sitzungen seit ihrem Zusammentreten im Frühjahr 2007 haben sich die Mitglieder der SFK 2 zunächst mit grundlegenden Fragen des Zusammenspiels und der Kooperation befasst.
Themen der folgenden Sitzungen werden u. a. der Gesetzentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls sowie die Reform des Verfahrens in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sein.
