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Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V.

Poststr. 17
69115 Heidelberg

Tel.: 0 62 21/98 18-0
institut@dijuf.de

Mitglieder/Satzung

Die Mitglieder des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V. sind die Städte und Landkreise für ihre Jugendämter. Hinzu kommen als Mitglieder zehn Landesjugendämter, sechs Landesministerien und acht Institutionen, die Trägern der freien Jugendhilfe angehören.

Die Zusammensetzung der Mitgliedschaft des Vereins ist seit Jahrzehnten stabil geblieben. Im Jahr 2007 waren 583 der 597 Jugendämter beim DIJuF Mitglied, wobei in der Anzahl aller Jugendämter die Stadtstaaten jeweils nur mit einer Behörde – und nicht mit den Bezirksämtern – berücksichtigt worden sind.

Organe des DIJuF sind nach § 5 der Satzung die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der erweiterte Vorstand.

Die Mitgliederversammlung wird alle zwei Jahre einberufen. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören u. a. die Beratung und Beschlussfassung in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die Wahl der Mitglieder des Vorstands und des erweiterten Vorstands sowie die Entlastung des Vorstands und des erweiterten Vorstands (§ 7 der Satzung).

Das Institut unterhält seine Geschäftsstelle in Heidelberg als zentralen Ort für die Erbringung seiner Serviceleistungen gegenüber den Mitgliedern und als Ausgangspunkt für die Wahrnehmung der vielfältigen Kooperationen mit Trägern der freien Jugendhilfe, den Verbänden und Vereinigungen der Jugendhilfe und der Rechtspflege, den Landes- und Bundesbehörden u. v. m. Die Geschäftsstelle ist auch Tagungsort für die Mitglieder der Ständigen Fachkonferenzen, von Facharbeitsgruppen und der Gremien des Vereins. Sie ist Arbeitsort für alle festangestellten Mitarbeiter sowie für einige Honorarkräfte.

Die laufenden Geschäfte des DIJuF werden geführt von der Institutsleitung, die gemeinsam gebildet wird von

 

Die Satzung des DIJuF finden Sie hier.