Forschungsprojekt „Örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung in der Kinder- und Jugendhilfe”
Laufzeit: 1. Juli 2007 bis 31. Dezember 2009
Die Reformbedürftigkeit der derzeitigen Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit (§§ 86 ff. SGB VIII) und zur Kostenerstattung (§§ 89 ff. SGB VIII) innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe ist evident. Das an Komplexität kaum zu überbietende Normenprogramm kann mittlerweile nur noch als unübersichtlich bezeichnet werden. Die Folge ist allerdings nicht in jedem Fall eine befriedigende Antwort des zugrunde liegenden praktischen Problems, sondern vor allen Dingen eine Zunahme an bürokratischem Aufwand für die Zuständigkeitsklärung und die Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen.
Mit dem Praxisforschungsprojekt, das das DIJuF im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchführt, sollen Vorschläge für eine Neuregelung der Vorschriften der §§ 86 bis 89 h SGB VIII entwickelt werden. Damit eine Reform jedoch tatsächlich zu Verbesserungen für die Bürger/innen und Verwaltungsvereinfachung für die Jugendämter führen kann, bedarf es einer grundlegenden Analyse der vielschichtigen Interessenlagen. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht ist eine Untersuchung der geltenden Rechtslage unter vergleichender Heranziehung der Regelungen aus anderen Sozialleistungs- und ausländischen Rechtssystemen geplant, um Erkenntnisse für künftige Gestaltungsmöglichkeiten zu erhalten.
Um die Erfahrungen und Bedürfnisse der Praxis angemessen in den Gesetzgebungsprozess einfließen zu lassen, wurde eine Praxisbefragung mit Fachkräften der Jugendämter, Leistungsberechtigten und Leistungserbringern durchgeführt. Die Ergebnisse wurden ausgewertet und sind in einem Forschungsbericht niedergelegt.
Im Rahmen des Projekts wurde zudem eine bundesweite Vollerhebung durchgeführt, die ein möglichst umfassendes Bild von Art und Umfang der in der Praxis bestehenden Schwierigkeiten sowie von der Verteilung des Arbeitsaufwands und der Kostenlast zeichnen soll. Dazu wurde Ende Mai 2008 ein Fragebogen an alle Jugendämter versandt, der neben Zahlenmaterial vor allem auch persönliche Einschätzungen der Fachkräfte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe erfragt. Optional konnten weitere Daten in einem Zusatzbogen angegeben werden. Die Erhebung wird von den kommunalen Spitzenverbänden unterstützt. Hier finden Sie den Fragebogen sowie ein Zusatzblatt. Die Ergebnisse der Umfrage sind in einem Abschlussbericht niedergelegt.
Im Rahmen der rechtsvergleichenden Untersuchung wurden drei Diplomarbeiten an Studierende der Sozialen Arbeit vergeben, die Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung in England, Österreich (Tirol) und der Schweiz (Kanton Zürich) untersuchen. Auszüge aus diesen Diplomarbeiten in Form von Länderberichten können hier eingesehen werden:
Länderbericht England/Länderbericht Österreich (Tirol)/Länderbericht Schweiz (Kanton Zurüch)
DIJuF-Ansprechpartnerinnen:
Dr. Nina Trunk (E-Mail: trunk@dijuf.de)/Diana Eschelbach (E-Mail: eschelbach@dijuf.de)/
Natalie Hartig (E-Mail: hartig@dijuf.de)
