Gutachten zu Rechtsfragen der Finanzierung von Kindertagespflege aus öffentlicher Hand – unter Einbeziehung arbeits-, steuer- und versicherungsrechtlicher Faktoren
Im Sommer 2006 hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) in finanzieller Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein Gutachten zur Finanzierung der Kindertagespflege beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) in Auftrag gegeben. Dieses 126-seitige Gutachten „Zu Rechtsfragen der Finanzierung von Kindertagespflege aus öffentlicher Hand – unter Einbeziehung arbeits-, steuer- und versicherungsrechtlicher Faktoren” ist auf den Internetseiten des Deutschen Vereins unter www.deutscher-verein.de (Gutachten, externe Gutachten)abrufbar. Die Ergebnisse dieses Gutachtens wurden im Februar 2007 im zuständigen Fachausschuss des DV beraten. Die neu eingerichtete Arbeitsgruppe „Kindertagesbetreuung” wird Empfehlungen erarbeiten.
Gutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) vom 31. Dezember 2006 im Auftrag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) „zu Rechtsfragen der Finanzierung von Kindertagespflege aus öffentlicher Hand – unter Einbeziehung arbeits-, steuer- und versicherungsrechtlicher Faktoren”
Gutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) vom 18. Januar 2007 im Auftrag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) „zur Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung und zu einer angemessenen Alterssicherung bei allgemeiner Familienpflege (§ 39 Abs. 4 S. 2 SGB VIII)”