Zur Geschichte des Instituts
Das DIJuF kann auf eine über 100-jährige Tradition zurückblicken. Es wurde 1906 als „Archiv deutscher Berufsvormünder e. V.” in Frankfurt a. M. gegründet. Das Archiv und spätere Institut hat in großem Maße Einfluss auf die Entwicklung der Vormundschaft in Deutschland und damit auch auf die Entstehung von Jugendämtern genommen, die seit den 1920er-Jahren vor allem die Träger vormundschaftlicher Arbeit sind.
Nach mehreren Namensänderungen wurde es 1955 als „Deutsches Institut für Vormundschaftswesen (DIV) e. V.” fortgeführt. Im Kontext der Kindschaftsrechtsreform hat das Institut im November 1999 sein Aufgabenspektrum auf den gesamten Rechtsbereich der Jugendhilfe und des Familienrechts erweitert. Seither führt es den jetzigen Namen.
Einen umfassenden Einblick in die Geschichte des DIJuF bietet die Publikation
von Dr. Harald Jenner,
„Ein
Jahrhundert Jugendhilfe und Familienrecht”,
die anlässlich des 100-jährigen Bestehens des DIJuF im April
2006 veröffentlicht wurde.