Europaflagge, gefördert durch die EU.

EU-gefördertes Projekt
„Internationale Unterhaltsrealisierung in der EU und weltweit”

In einer globalisierten Welt gibt es immer mehr Unterhaltsfälle, in denen der Pflichtige in einem anderen Land lebt. Aufgrund der weltweit unterschiedlichen Rechtsordnungen ist die grenzüberschreitende Geltendmachung des Anspruchs nicht nur tatsächlich, sondern auch rechtlich häufig schwierig. Mit dem Forschungsprojekt „Internationale Unterhaltsrealisierung in der EU und weltweit – Erleichterung des grenzüberschreitenden Dialogs und der grenzüberschreitenden Kooperation durch Forschung und eine fachübergreifende internationale Konferenz”, welches vom DIJuF initiiert und als Hauptorganisator durchgeführt wird, soll auf die neuen Entwicklungen und Rechtsinstrumente reagiert werden.

EU-Unterhaltsverordnung und neues Haager Übereinkommen

Zur Vereinfachung, Vereinheitlichung und zur Schaffung eines klaren Rechtsrahmens ist seit dem 18. Juni 2011 die EU-Unterhaltsverordnung (EuUnthVO) anwendbar. Im weltweiten Kontext bedeutend sind zudem zwei Übereinkommen, die von der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht am 23. November 2007 zur internationalen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen verabschiedet wurden: das Haager Unterhaltsübereinkommen sowie das Haager Protokoll. Letzteres regelt das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht und gilt über Art. 15 EuUnthVO bereits jetzt für die meisten EU-Mitgliedstaaten. Diese neuen Rechtsinstrumente gestalten das internationale Unterhaltsrecht und die grenzüberschreitende Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen neu. Der Erfolg dieser Neuerungen hängt entscheidend von einer guten länderübergreifenden Kommunikation und Kooperation zwischen allen mit der internationalen Unterhaltsrealisierung befassten Stellen und Personen ab. Zudem bedarf es einer begleitenden wissenschaftlichen Aufarbeitung der gesetzlichen Änderungen sowie einer Feinjustierung in der Anwendung.

Internationale Konferenz und Forschung

Ziel des Projekts ist die Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur effektiven Umsetzung des neuen Rechtsrahmens. Im Rahmen des Projekts forscht die Universität Aberdeen (Prof. Paul R. Beaumont und Lara Walker) und die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Prof. Burkhard Hess und Stefanie Spancken). Hierbei wird die rechtliche und tatsächliche Umsetzung der EU-Unterhaltsverordnung im ersten Jahr der Anwendung untersucht. Des Weiteren werden die Rolle der Zentralen Behörden für die internationale Unterhaltsrealisierung sowie die jeweiligen Aus- und Durchführungsgesetze der einzelnen Staaten rechtsvergleichend analysiert.

Herzstück ist die Durchführung einer fachübergreifenden internationalen Konferenz vom 5. bis 8. März 2013 in Heidelberg mit mehreren 100 Teilnehmer/inne/n aus aller Welt. Auf dieser Konferenz können Regierungs- und Behördenvertreter/innen, Anwält/inn/e/n, Richter/innen, Wissenschaftler/innen und alle weiteren befassten Professionen ihre Erfahrungen und ihr Wissen austauschen, z. B. hinsichtlich Verfahren und Vollstreckung in den jeweiligen Ländern. Zudem sollen offene Fragen besprochen und Modelle für eine erfolgreiche Praxis der grenzüberschreitenden Unterhaltsrealisierung entwickelt werden.

Partner

Das Projekt wird federführend von dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V. geleitet. Hauptpartner sind die Universität Aberdeen (Prof. Paul R. Beaumont) sowie die Universität Heidelberg (Prof. Dr. Burkhard Hess). Weitere Partner sind das Bundesministerium der Justiz (Dr. Matthias Heger), die National Child Support Enforcement Association (NCSEA – Hannah Roots, Colleen Eubanks, Christopher Beresford), die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (Maja Groff, Philippe Lortie) sowie die Université Jean Moulin Lyon (Prof. Dr. Frédérique Ferrand).

Conference Letter

Der conference letter „Child Support and Family Maintenance” wird regelmäßig über das Projekt sowie über weitere interessante Neuigkeiten aus dem Bereich der Auslandsunterhaltsrealisierung informieren. Wenn Sie den conference letter zukünftig erhalten wollen, senden Sie bitte eine E-Mail an childsupport@dijuf.de.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Internetpräsenz unter www.heidelberg-conference2013.de oder kontaktieren Sie Dr. Elisabeth Unger (E-Mail: unger@dijuf.de/+49 6221 9818-41).


Hier steht die Beschreibung des Projekts „Internationale Unterhaltsrealisierung in der EU und weltweit” auch als PDF zur Verfügung.