Rechtsgrundlagen für die Unterhaltsrealisierung im Ausland
Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigen Rechtsgrundlagen, die bei der Unterhaltsrealisierung im Ausland zur Anwendung kommen:
Für die EU-Mitgliedstaaten:
- die Europäische Unterhaltsverordnung (VO [EG] Nr. 4/2009) (ABl EU 2009 Nr. L 7 vom 10.01.2009, 1)
- die Europäische Zustellungsverordnung (ABl EU 2007 Nr. L 324 vom 10.12.2007, 79)
- die Prozesskostenhilfe-Richtlinie (ABl EG 2003 Nr. L 26 vom 31.01.2003, 41)
- das Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 23. November 2007 (ABl EU 2009 Nr. L 331 vom 16.12.2009, 19)
Für die EFTA-Staaten und die außereuropäischen Staaten:
- die Luganer Übereinkommen von 1988 (BGBl 1994 II, 2660) und 2007 (ABl EU 2009 Nr. L 147, S. 5)
- das Haager Unterhaltsvollstreckungsübereinkommen von 1973 (BGBl 1986 II, 826)
- das Haager Zustellungsübereinkommen von 1965 (BGBl 1977 II, 1453)
- das US-amerikanische UIFSA
Für alle Staaten:
- das Auslandsunterhaltsgesetz vom 23. Mai 2011 (BGBl 2011 I, 898)
Vorschau:
Wichtig wird in naher Zukunft das Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen vom 23. November 2007 werden (HUÜ 2007) (englische Fassung) (französische Fassung). Es tritt drei Monate, nachdem mindestens zwei Staaten es ratifiziert, angenommen oder genehmigt haben, in Kraft. Bislang hat lediglich Norwegen das Übereinkommen ratifiziert. Über den aktuellen Stand informiert das Permanente Büro der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht anhand der Statustabelle.