Rechtsgrundlagen für die Unterhaltsrealisierung im Ausland

Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigen Rechtsgrundlagen, die bei der Unterhaltsrealisierung im Ausland zur Anwendung kommen:

 

Für die EU-Mitgliedstaaten:

Für die EFTA-Staaten und die außereuropäischen Staaten:

 

Für alle Staaten:

 

Vorschau:

Wichtig wird in naher Zukunft das Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen vom 23. November 2007 werden (HUÜ 2007) (englische Fassung) (französische Fassung). Es tritt drei Monate, nachdem mindestens zwei Staaten es ratifiziert, angenommen oder genehmigt haben, in Kraft. Bislang hat lediglich Norwegen das Übereinkommen ratifiziert. Über den aktuellen Stand informiert das Permanente Büro der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht anhand der Statustabelle.