Publikationen
ZurückEntlassung einer Jugendlichen mit geistiger Behinderung aus Wohneinrichtung ohne Anschlusshilfe
DIJuF-Rechtsgutachten – 2024
Eine 14-jährige Jugendliche mit geistiger Behinderung wurde durch den überörtlichen Eingliederungshilfeträger im Herbst 2023 in einer stationären Wohngruppe eines Jugendhilfeträgers im örtlichen Zuständigkeitsbereich des JA X untergebracht.
Es besteht eine Vormundschaft durch das JA Y. Die Eltern der Jugendlichen haben ihren gA im Zuständigkeitsbereich des JA Z.