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Verbot missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gem. § 1597a BGB und Vorgaben für die Urkundspersonen zu seiner Durchsetzung

DIJuF-Rechtsgutachten – 2024

Das DIJuF hat ein Rechtsgutachten zu der Frage verfasst, ob und inwieweit die Kommunalaufsicht den Urkundspersonen in den Jugendämtern Vorgaben zur besseren Durchsetzung des Verbots missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gem. § 1597a BGB machen darf.

Am 30.4.2024 haben das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen gemeinsamen "Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft" vorgelegt. Wenn ein Mann mit deutschem Pass die Vaterschaft für ein Kind einer ausländischen Frau anerkennt, obwohl er weder zur Mutter noch zum Kind eine genetische oder sozial-familiäre Beziehung hat bzw. haben will, erwirbt das Kind trotzdem durch den Vater die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter ein Aufenthaltsrecht. Dies soll mit dem Gesetz verhindert und der damit verbundene missbräuchliche Bezug von Sozialleistungen gestoppt werden. 

Der Gesetzentwurf setzt für eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft in allen Fällen, in denen durch die Anerkennung ein neues Aufenthaltsrecht geschaffen werden kann und das Kind nicht leiblich vom Anerkennenden abstammt, die Zustimmung der Ausländerbehörde voraus. Dies wird künftig von den Standesämtern kontrolliert. Die bisherigen Regelungen im AufenthG haben sich nicht als effektiv erwiesen.