Finanzierung Berufliche Eingliederung/Jugendsozialarbeit
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Publikation: 4. März 2011
Ansprechpartnerinnen: Dr. Janna Beckmann (beckmann@dijuf.de) und Katharina Lohse (lohse@dijuf.de)
Auftraggeber: Paritätischer Gesamtverband
Das DIJuF hat im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbands im Rahmen einer Projektkooperation mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e. V. (ism) ein Gutachten zur Frage der finanzverfassungsrechtlich möglichen Gegenfinanzierung einer Veränderung im Vorrang-Nachrang-Verhältnis zwischen SGB II- und SGB VIII-Träger für die Beratung und Unterstützung besonders benachteiligter junger Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf erstellt. Die Fragen ergaben sich aus dem Positionspapier des Paritätischen Gesamtverbands, das eine Zuständigkeitsverschiebung hin zur Jugendhilfe vorschlägt:
Das Rechtsgutachten und die ökonomische Analyse können hier abgerufen werden:
- „Rechtliche Analyse zur Machbarkeit möglicher Zuständigkeitsverschiebungen im Bereich der beruflichen Eingliederung/Jugendsozialarbeit für junge Menschen”
- „Ergebnis der ökonomischen Analyse zum Positionspapier ‚Ausgrenzungsprozessen entgegentreten – Neujustierung von Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene’ des Paritätischen Gesamtverbandes”