Laufzeit: Oktober 2017 bis März 2021

European platform for access to personal and family rights (EPAPFR)

Das EU-geförderte Projekt "European platform for access to personal and family rights (EPAPFR)" zielt darauf, einen Beitrag zur Begleitung der Personen zu leisten, die auf Schwierigkeiten im Bereich des internationalen Familienrechts in Europa stoßen, indem die Koordinierung und die Kooperation der in den Mitgliedstaaten angesiedelten juristischen, medizinischen und sozialen Einrichtungen, seien sie Vereine oder Institutionen, gefördert wird.

Dieses Projekt ist ein Teil des Justizprogramms der EU für den Zeitraum 2014 bis 2020. Das Justizprogramm finanziert Maßnahmen mit einem europäischen Mehrwert, die zur Entwicklung eines europäischen Justizraums beitragen.

Das EPAPFR-Projekt unterstützt die Umsetzung der europäischen Instrumente im Bereich des internationalen Privatrechts der Familie, insbesondere der Richtlinie 2008/52/EG vom 21.5.2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen, der Erbrechtsverordnung, der Brüssel IIbis-Verordnung vom 27.11.2003 über Ehesachen und elterliche Sorge, des Haager Übereinkommens vom 19.10.1996 auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern, der Rom III-Verordnung vom 20.12.2010 zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung anzuwendenden Rechts und der Unterhaltsverordnung vom 18.12.2008.

An dem Projekt sind Partner aus verschiedenen Mitgliedstaaten der EU beteiligt:

  • Femmes Informations Juridiques Internationales (FIJI) als Projektkoordinator,
  • die Universität Lyon III (Centre de recherche de droit international privé),
  • der belgische Verein "Association pour le droit des étrangers",
  • der Internationale Soziale Dienst (ISS Bulgarien),
  • die Universität Lüttig,
  • die Universität Verona,
  • das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF)

Im Rahmen des Projekts sollen die unmittelbar mit dem Zugang der Bürger:innen zum Recht befassten Einrichtungen, die im internationalen Privatrecht spezialisierten sind, in Verbindung gebracht werden, mit dem Ziel, den effektiven Zugang zur Justiz in diesem Bereich zu erleichtern, die Fortbildung von Praktiker:innen sowie den fachlichen Austausch zwischen den involvierten Akteur:innen in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu fördern und die Leistungsempfänger:innen zu informieren.

Projektumfrage zur Anwendung der europäischen Familienrechtsinstrumente:
Die zweite Phase des EPAPFR-Projekts sieht eine Analyse der Anwendungsschwierigkeiten, auf die Praktiker:innen und Bürger:innen im Bereich des internationalen Familienrechts stoßen können, vor. Nachfolgend finden Sie den von den Projektpartnern ausgearbeiteten Fragenkatalog in der Vollversion sowie eine Teilversion betreffend das Unterhaltsrecht.

Einweihung der Europäischen Plattform (EPAPFR)

Mit zwei Live-Online-Seminaren am 19.2.2021 und 26.2.2021 ist die Europäische Plattform für den Zugang zu Personen- und Familienrecht eingeweiht worden.

Die Plattform bietet eine Zusammenstellung fachlicher Informationen und eine Kartographie der in den verschiedenen Bereichen des internationalen Familienrechts tätigen staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen an, die helfen sollen Praktiker:innen und Rechtssuchende zu informieren und zu vernetzen, um schließlich Familien im internationalen Kontext zu unterstützen.

Jede Institution, die Interesse hat, auf der Plattform verzeichnet zu werden, ist herzlich eingeladen, diese zu kontaktieren.

Ansprechpartnerin

Isabelle Jäger-Maillet, LL.M.
Tel.:
06221 9818 - 21

Heidelberg Conference 2013 – Ergebnisse und Ausblick

Internationale Unterhaltsrealisierung in der EU und weltweit

Vom 5. bis 8.3.2013 haben sich über 230 Fachleute aller mit Unterhalt befassten Akteursgruppen aus 43 Ländern rund um die Welt zur internationalen Unterhaltsrealisierungskonferenz 2013 in Heidelberg eingefunden: Richter:innen, Anwält:innen, Behörden- und Regierungsvertreter:innen, Professor:innen, Vertreter:innen der Privatwirtschaft etc.

Die Konferenz war Herzstück eines von der EU-geförderten Kooperationsprojekts. Projektpartner waren neben dem DIJuF die Universität Heidelberg (Prof. Dr. Burkhard Hess, Stefanie Spancken), die Universität Aberdeen (Prof. Paul R. Beaumont, Lara Walker), das Bundesministerium der Justiz (BMJ), die Haager Konferenz für internationales Privatrecht, NCSEA (USA) und die Universität Lyon (Prof. Frédérique Ferrand). Ziel dieses Projekts war die Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur effektiven Umsetzung des neuen Rechtsrahmens (Europäische Unterhaltsverordnung (EG) Nr. 4/2009, Haager Unterhaltsübereinkommen). Hierzu wurden zwei (empirische) Forschungsansätze verfolgt: Die Universität Heidelberg untersuchte unter qualitativen Gesichtspunkten zum einen die Implementierung der Unterhaltsverordnung in den EU-Mitgliedstaaten und zum anderen die Kooperation der Zentralen Behörden. Die Universität Aberdeen erforschte unter Einsatz von Fragebögen die Implementierung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 in ihrem ersten Jahr nach Inkrafttreten.

Die Teilnehmer:innen der Heidelberger Konferenz 2013 haben das Unterhaltsrecht aus internationaler, rechtlicher, soziologischer, ethischer, sozialer- und sozialpolitischer Perspektive beleuchtet und diskutiert. Sie haben Rechtsfragen zur Europäischen Unterhaltsverordnung Nr. 4/2009, zum Haager Unterhaltsübereinkommen und zum Haager Unterhaltsprotokoll 2007 vertieft erörtert, sich den international-privatrechtlichen und den praktischen Fragen der grenzüberschreitenden Unterhaltsrealisierung gewidmet und sich rege über die jeweiligen nationalen Unterhaltssysteme ausgetauscht.

Die Freude am Miteinander und am lebhaften Austausch zum gemeinsamen Thema Unterhalt hat die Atmosphäre der gesamten Konferenz bestimmt. Die Debatten haben auch im Anschluss an die Konferenz Fortsetzung gefunden:

Die Konferenzteilnehmer:innen und die Projektpartner haben zusammen ein Papier erarbeitet, in dem sie zum einen Anregungen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs sowie dessen internationaler Instrumente – der Europäischen Unterhaltsverordnung Nr. 4/2009 und des Haager Unterhaltsübereinkommens – vorstellen. Zum anderen sprechen sie darin Empfehlungen für künftige Schritte auf dem Weg zu einer weltweiten Gemeinschaft der internationalen Unterhaltsrealisierung aus.

Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen – Conclusions & Recommendations – der Teilnehmenden der Heidelberger Konferenz 2013 können somit als Startschuss für die weltweite Vernetzung all derer betrachtet werden, die sich der globalen Gemeinschaft des Unterhaltsrechts zugehörig fühlen und beteiligen wollen.

Wenn wir einen Blick in die Zukunft wagen, so können wir bereits verraten, dass ein internationales Unterhaltsrealisierungsnetzwerk entstehen und wachsen wird, welches Grundlage einer effektiven und zielführenden Umsetzung der geschaffenen Rechtsinstrumente sein wird. Als Plattform dieses Netzwerks und all derer, die sich beruflich dem Unterhaltsrecht widmen oder von der Materie privat betroffen sind, wird eine Webseite geschaffen werden, die als erster Anlaufpunkt dabei behilflich sein wird, den ersten Schritt in die richtige Richtung zu gehen.

Ansprechpartnerinnen

Dr. Janna Beckmann
Tel.:
06221 9818 - 68
Katharina Lohse
E-Mail:
Tel.:
06221 9818 - 13